Thema des Monats



  • Warum brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Ärzte und Berufsunfähigkeit (Infektionsklausel)
    Ärzte haben auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit häufig Kontakt zu anderen Menschen. Wenn sie aber selber erkranken oder sich infizieren, dann können sie schnell zu einer Gefahr für Patienten werden. Daher gibt es das "Infektionsschutzgesetz". Bei bestimmten meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern schreitet das zuständige Gesundheitsamt ein und kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Arzt ein vollständiges oder teilweises Tätigkeitsverbot erteilen.
    Ein Tätigkeitverbot ist keine alltägliche Sache. Doch wen es trifft, der muss mit einer schwierigen Situation zurechtkommen. Ein Arzt, bei dem immer die Gefahr eines Tätigkeitsverbots auf Grund von Infektionen gegeben ist, sollte einen Versicherer auswählen, der ein solches Risiko mitversichert.
    Für Humanmediziner und Zahnärzte bietet die BARMENIA die Infektionsklausel als einer der wenigen Anbieter am Markt an. Dabei erreichen sie mit ihren Bedingungen
    • BU-Leistung auch bei Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr
    • Behördliche Anordung oder
    • Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers
    • Leistung bei vollständigem und
    • auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot (min. 50%)
    ein absolutes Alleinstellungsmerkmal am Markt.

    Die Infektionsklausel ist ein weiterer Beleg dafür, dass es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in erster Linie auf die Qualität der Bedingungen ankommt, dann erst auf einen möglichst günstigen Beitrag! - Aber auch das "Preis/Leistungsverhältnis" wird Sie überraschen.


    Ärzte und das Versorgungswerk

    Als Arzt werden Sie über das Versorgungswerk eine solide Grundversorgung erhalten. Doch wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, kann es allein damit finanziell ganz schön eng werden. Und die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, ist hoch: Die Berufsunfähigkeit trifft heute schon jeden Fünften.Vor allem immer mehr junge Menschen werden berufsunfähig. Damit stehen neben dem Familieneinkommen die angestrebte Altersversorgung, bereits erworbenes Eigentum und evtl. die Ausbildung der Kinder auf dem Spiel.

    Niedergelassene Ärzte sind automatisch mit ihrer Zulassung  Zwangsmitglied in einem Versorgungswerk. Mit den Beiträgen in ihr Versorgungswerk erwerben sie Ansprüche auf Altersrente, Hinterbliebenen-vorsorge sowie einen Berufsunfähigkeitsschutz. Die durchschnittliche Berufsunfähigkeitsrente liegt bei ~2.400 Euro pro Monat. Über die tatsächliche Höhe der möglichen eigenen Berufsunfähigkeitsrente informieren jährliche Kontoinformationen.

    Das Versorgungswerk für Ärzte hat einen enormen Nachteil: Es wird genau hingesehen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist. Kann etwa ein Psychiater seine Tätigkeit auch noch im Rollstuhl ausüben? Ist ein Chirurg wirklich nicht mehr fähig, als Arzt zu arbeiten, nachdem er mehrere Bandscheibenvorfälle hatte? Eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk gibt es nur, wenn Ärzte überhaupt nicht mehr im medizinischen Bereich arbeiten können. Selbst eine Tätigkeit in der Verwaltung oder als Gutachter muss ausgeschlossen sein. Das Versorgungswerk zahlt auch nicht, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Hier hilft nur eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung der Barmenia.

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